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Article-048

Der Einsatz Von Technologien

Haben Sie einen Evakuierungsplan für Ihre Mitarbeiter Wenn in einer Einrichtung ein Brand auftritt, ist es oberstes Gebot, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter das Gebäude schnell und sicher verlassen können. Ein Feuer kann bei Menschen zu starkem Stress und Angst führen, was wiederum zu Panikreaktionen und vermeidbaren Unfällen führen kann. Lager und Hersteller können diesem Ergebnis entgegenwirken, indem sie einen geeigneten Evakuierungsplan aufstellen, der alle Mitarbeiter auf ruhige und kontrollierte Weise an die nächstgelegene Stelle leitet. Darüber hinaus kann die Verpflichtung der Mitarbeiter, den Evakuierungsplan regelmäßig zu überprüfen oder das Evakuieren mit einer Brandschutzübung zu üben, den Mitarbeitern helfen, sich auf einen Brand vorbereitet zu fühlen, und ihnen die Werkzeuge zur Verfügung stellen, um im Notfall angemessen zu reagieren. 2. Installieren Sie ein kommerzielles Brandschutzsystem Gewerbliche Brandschutzgeräte sind häufig die erste Verteidigungslinie gegen einen Brand in einem Lager oder einer Produktionsstätte. CAD , vom einfachen Handfeuerlöscher bis zum komplexen Sprinkler oder Löschsystem, kann dabei helfen, ein Feuer einzudämmen oder eine Flamme zu löschen, bevor sie außer Kontrolle gerät.

Die Beruecksichtigung einer wesentlich laengeren Branddauer ist auch wenig zielfuehrend, da die Tunnelkonstruktion mit der Aktivierung von Traglastreserven durch Kraefteumlagerung reagieren kann. Eine zusaetzlich durchgefuehrte numerische Untersuchung der Temperatureindringung in die Tunnelinnenschale bei Braenden zeigt, dass eine Verlaengerung der Vollbrandphase staerkere Schaeden hervorruft als die Erhoehung der Temperatur ohne Verlaengerung der Vollbrandphase. Anhand der Ergebnisse der Untersuchungen zur Temperatureindringung konnte gezeigt werden, dass die ausgewaehlten Strassentunnelquerschnitte der Einwirkung durch einen Brand nach der ZTV-ING-Kurve standhalten. Aus den Forschungsergebnissen ist daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Aenderung der ZTV-ING-Kurve ableitbar. Da aber ein lokales Versagen des Tunnels durch Abplatzungen nicht grundsaetzlich ausgeschlossen werden kann, soll fuer besonders gefaehrdete Tunnel zukuenftig ein hoeheres Brandschutzniveau vorgesehen werden. Solche Tunnel sind zum Beispiel Tunnel unter Gewaessern oder Tunnel mit nur geringer Ueberdeckung. Bei solchen Bauwerken kann ein ausreichender Brandschutz durch Verlaengerung der Vollbrandphase der ZTV-ING-Kurve von derzeit 25 Minuten auf 55 Minuten erreicht werden. Im Forschungsvorhaben wurden auch Brandversuche an grossmassstaeblichen Probekoerpern mit Zugabe von Kunststofffasern zum Beton durchgefuehrt, die zeigen, dass das Abplatzen von Beton bei Faserbeton weitgehend verhindert werden kann, sodass ein verbesserter Brandschutz gegeben ist.


Neben den einschlaegigen technischen Vorschriften hinsichtlich der Standsicherheit, die fuer bauliche Anlagen allgemein gelten, sind fuer die Planung und den Bau von Tunneln weitere Vorschriftenwerke zu beachten. Diese betreffen die Ausstattung, den Betrieb, den baulichen Brandschutz sowie sonstige Sicherheitsvorschriften. Im Beitrag wird besonders eingegangen auf die Richtlinien fuer die Ausstattung und den Betrieb von Strassentunneln (RABT) und die Zusaetzlichen Technischen Vorschriften-ING, Teil 5 "Tunnelbau". Beide gelten auch fuer den baulichen Brandschutz. Die RABT enthalten Angaben zum Verkehrsraum, zu Betriebseinrichtungen, zum Betrieb, zur Beleuchtung und fuer die Lueftung im Brandfall. Das geforderte Gesamtsicherheitskonzept muss besondere Aussagen zur Schadensverhuetung und Schadensmeldung, aber auch zur Selbst- und Fremdrettung von Personen sowie zur Hilfeleistung und Brandbekaempfung beinhalten. Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz werden in den ZTV-ING, Teil 5 beschrieben. Fuer Eisenbahntunnel gilt die EBA-Richtlinie, die vergleichbare Anforderungen enthaelt und nur kurz angesprochen wird. Die Auswirkungen eines Brandes auf Beton, moegliche konstruktive Schutzmassnahmen und ihre Umsetzung, wie verschiedene Auskleidungsarten, Spritzputzsysteme und die Anwendung von Kunstofffaserbeton werden erlaeutert. Aufgrund neuerer grosser Brandversuche in stillgelegten Tunneln und aufgetretener Grossbraende in einigen Alpentunneln wird die bislang in den ZTV-ING Teil 5 und in der EBA-Richlinie angegebene Branddauer von 90 Minuten nicht als ausreichend angesehen. ABSTRACT IN ENGLISH: The article provides a survey of regulations for passive fire protection for tunnels and a number of suitable measures.

Das Vorhaben diente in erster Linie der ergaenzenden Unterstuetzung zur Durchfuehrung folgender Arbeiten: Leitung des Projektteams. Feuerwehrlaufkarten Teil 2-2: "Einwirkungen auf Tragwerke bei Brandbeanspruchung". Aufbauend auf dem Entwurf von 1990 sollte urspruenglich bis Ende 1992 - de facto bis Mitte 1993 - ein Entwurf zur Abstimmung im SC 1 und Annahme als ENV erarbeitet werden. Mitwirkung bei Entwurfsarbeiten im Rahmen des Projektteams fuer Eurocode 5 Teil 1-2: Konstruktiver Brandschutz von Holztragwerken; wie beim Eurocode 1, sollte der EC 5 - Entwurf von 1990 ueberarbeitet und dem SC 5 zur Abstimmung und Annahme als ENV vorgelegt werden, dies erfolgte Mitte 1993. Leitung der sogenannten "Horizontalen Gruppe Konstruktiver Brandschutz", welche die Arbeiten an allen brandschutztechnischen Teilen der Eurocodes koordinierte. Neben den Arbeiten innerhalb der Eurocodes, galt es auch, mit anderen CEN Gremien, insbesondere TC 127 und der BTS1 zusammenzuarbeiten. Beim EC 1 und bei der Horizontalen Gruppe gehoerte auch die Berichterstattung und Abstimmung mit deutschen Fachkollegen zu diesem Auftrag.

Poley Zeichnungen soll in dem teils von Linksextremen besetzten Haus in der Rigaer Straße Brandschutzmängel prüfen. Der Bezirk kündigte an, die Prüfung selbst übernehmen zu wollen. Dem erteilte Innensenator Geisel eine Absage. Im Dauerkonflikt um das teilweise besetzte Haus in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain will die Senatsinnenverwaltung weitere Verzögerungen durch die Bewohner und den von den Grünen geführten Bezirk nicht akzeptieren. Ein Brandschutz-Sachverständiger des Hausbesitzers solle zügig ins Haus gelangen, kündigte die Senatsinnenverwaltung von Andreas Geisel (SPD) am Montag an. Der Senat solle den Bezirk am Dienstag anweisen, die Bewohner zur Duldung dieser Untersuchung auch in ihren Wohnungen zu verpflichten. Im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 wollen ein Vertreter der Eigentümerfirma und ein von ihr beauftragter Gutachter am 11. und 12. März den Brandschutz im Haus prüfen. Laut Eigentümer-Anwalt soll der Gutachter das Gebäude mit Vorderhaus, Seitenflügel und Hinterhaus auf mögliche Brandgefahr untersuchen. Es gehe um mögliche illegale Wanddurchbrüche, Falltüren, fehlerhaft verlegte Elektroleitungen, Sicherheitstore und Brandbeschleuniger. Weil dort in der Vergangenheit ein Hausverwalter und ein Rechtsanwalt angegriffen worden waren, verpflichtete das Verwaltungsgericht die Polizei, den Sachverständigen bei der Begehung des Hauses zu schützen.

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